Die „Abteilung Personal“ des Verwaltungsverbandes Rhein-Ruhr ist Bindeglied zwischen den Mitarbeitern und den dem Verwaltungsverband angeschlossenen Gemeinden, Einrichtungen, Dienststellen und deren Gremien und Mitarbeitervertretungen der Kirchenkreise Dinslaken und Duisburg. Im Vordergrund steht die Zufriedenheit der Mandanten UND der Mitarbeiter.
Kurz gesagt, wir
a. verfügen über eine hohe Kompetenz und Akzeptanz bei den Mandanten,
b. arbeiten stets rechtlich korrekt,
c. weisen einen guten und soliden Personalstamm auf,
d. haben einen hervorragenden Teamgeist, gute Strukturen und hohe Anpassungsfähigkeit bei gesetzl. Änderungen.
Wir betreuen als Dienstleister rund 1.400 Personalfälle und beraten Sie in allen Fragen des Arbeits- und Tarifrechtes unter Beachtung sämtlicher gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen. Dabei werden tarifliche Veränderungen sehr zeitnah umgesetzt. Wir sorgen für die ordnungsgemäße Gehalts- und Besoldungsabrechnung und arbeiten mit dem landeskirchlichen Rechenzentrum der Comramo AG zusammen. Wir garantieren die rechtmäßige Abführung von Steuern, Sozialversicherungs- und KZVK-Beiträgen, Meldungen an die Berufsgenossenschaften und Entrichtung der Schwerbehindertenabgaben. Neben der Abwesenheitsverwaltung und Berechnung von Urlaubsansprüchen erledigen wir sämtliche mit Mutterschutz und Elternzeit sowie der Lohnfortzahlung notwendigen Mitteilungen, Berechnungen und Erstattungsmöglichkeiten über die Krankenkassen.
Bei Neueinstellungen erteilen wir anhand der uns vorliegenden Unterlagen Auskünfte über Eingruppierungsmöglichkeiten, Entgelthöhungen sowie Arbeitgeberkosten. Wir erstellen für die jeweiligen Leitungsorgane beschlussreife Vorlagen und die entsprechenden Vertragsunterlagen wie Arbeitsverträge mit evtl. Ergänzungen, Dienstanweisungen etc. Dabei werden die gesetzlichen Bestimmungen beispielsweise zu Befristungsmöglichkeiten im Blick gehalten und nach Wunsch ausgeschöpft.
Wir führen für Sie die erforderliche formale Beteiligung der Mitarbeitervertretungen zu allen erforderlichen Angelegenheiten durch und begleiten Sie bei der Vorbereitung und Erstellung von Dienstvereinbarungen.
Die arbeitsrechtliche Beratung schließt neben der Beachtung von arbeitsrechtlichen, gesetzlichen und kirchenspezifischen Bestimmungen die Durchführung von beispielsweise Abmahnungen und das Erstellen von Arbeitszeugnissen sowie die anwaltliche Begleitung bei anstehenden Kündigungen, Arbeitsgerichtsprozessen, Durchführung von Sozialauswahlen, etc. ein.
Wir erstellen zur Haushaltsberatung im Zusammenhang mit der Erstellung des Stellenplanes eine Übersicht der im Folgejahr zu erwartenden Personalkosten für die Arbeitgeber; planbare Veränderungen werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.
Das Team der Personalabteilung verfügt über langjährige Berufserfahrung im Bereich Personal, setzt sich mit den stetig gesetzlichen Veränderungen auseinander und bildet sich stets weiter fort. Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.